Kostenerstattung

Osteopathische Behandlungen und andere Heilpraktikerleistungen

Als Heilpraktikerin und Osteopathin erfülle ich die Voraussetzungen zur Erstattung von Heilpraktikerleistungen und Osteopathie durch Krankenversicherungen.

Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung, ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenerstattung/Zuzahlung möglich ist.

Meine Abrechnung erfolgt in jedem der aufgeführten Fälle direkt mit dem Patienten.

Private Krankenversicherung:
Private Krankenversicherungen tragen – je nach Tarif – in der Regel die Kosten für osteopathische Behandlungen und andere Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise.

Sie erhalten von mir eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), die Sie nach Bezahlung bei Ihrer Versicherung einreichen können.

Das Einholen eines Rezeptes ist in den meisten Fällen nicht nötig. Halten Sie aber auch hierzu vorab besser noch einmal Rücksprache mit Ihrem Kundenberater.

Gesetzliche Krankenversicherung:
Manche gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen anteiligen Betrag für osteopathische Behandlungen (beispielsweise bei der Techniker Krankenkasse je 40 EUR Zuzahlung zu drei Behandlungen pro Jahr). Am besten erfragen Sie vorab telefonisch bei Ihrem Kundenberater, ob Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

Fast immer ist es nötig, vor Vereinbarung des ersten Osteopathie-Termins eine schriftliche Empfehlung (Privatrezept) des behandelnden Arztes (Hausarzt, Orthopäde, Zahnarzt usw.) einzuholen. Nach Überweisung der Rechnung können Rechnung und Rezept dann bei der Krankenkasse eingereicht werden, um die Zuzahlung erstattet zu bekommen.

Eine weitere Möglichkeit ist eine private Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen.

Aktuelle Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung oder hier.
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